Ablauf

ABLAUF DES ERSTGESPRÄCHS

 

Nachdem Sie per Telefon, Email oder via Onlineformular Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis. Beim Erstgespräch unterhalten wir uns über Ihre Anliegen, Vorstellungen und Erwartungen an die Psychotherapie. Treffen sich diese Punkte mit dem was ich leisten kann, können wir über die weiteren Rahmenbedingungen wie Abstand der Therapiesitzungen, Häufigkeit und eine zwischenzeitliche Überprüfung der Therapieziele, reden.

Das Erstgespräch wird zu gleichen Tarifen wie eine normale Sitzung verrechnet.

Kontaktaufnahme mit Email
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ZAHLUNGSMODALITÄT

Die Verrechnung erfolgt über eine Honorarnote, die Sie von mir bekommen. Bezahlt werden kann gleich direkt in bar nach der Sitzung oder per Kontoüberweisung (innerhalb von 14 Tagen).

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KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist bei entsprechender Voraussetzung (siehe „Ansuchen um eine Kostenrückerstattung„) und dem Vorliegen einer Diagnose möglich.
Coaching, Supervision, Familientherapie und Paartherapie sind keine „Kassenleistungen“ und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

OEGKK (alle GKK; alle BKK, VAEB)
€28,00 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Österreichische Gesundheitskasse OEGK

 

SVS
€40,00 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft SVS

 

KFG
€70,00 pro Psychotherapie Einzelsitzung
Krankenfürsorge der Gemeinden KFG

 

BVA
€40,00 pro Psychotherapie Einzelsitzung
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter BVA

 

LKUF
€47,70 pro Psychotherapie Einzelsitzung
OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge LKUF

 

KFL
€71,64 pro Psychotherapie Einzelsitzung
OÖ. Krankenversicherung für Landesbedienstete KFL

Weitere nützliche Webseite:

Siehe hier: Landesverband für Psychotherapie

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ANSUCHEN UM EINE KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Folgende Schritte sind für die Rückerstattung mit der Krankenkasse notwendig:

  1. Sie benötigen eine Überweisung oder Bestätigung für Psychotherapie. Für die Rückerstattung benötigen sie diese entweder schon vor der ersten Sitzung oder nach dem Erstgespräch und vor der zweiten Sitzung. Ausstellen können diese Überweisung folgende Berufsgruppen:
  • Hausarzt
  • Facharzt für Neurologie
  • Facharzt für Psychiatrie
  1. Nehmen Sie die Überweisung einfach in die Sitzung mit.
  2. Gemeinsam füllen wir einen Antrag auf Rückerstattung von der Krankenkasse aus.
  3. Schicken Sie die Überweisung und den Antrag an die jeweilige Krankenkasse.
  4. Wenn Sie die Genehmigung haben, können Sie meine Honorarnoten an die zuständige Kasse senden, um die Rückerstattung zu bekommen.

Psyche-Erste-Hilfe-Case>>nach oben 

ABSAGEN UND TERMINVERSCHIEBUNGEN UNTER 48 STUNDEN

Vereinbarte Sitzungen müssen bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Geschieht dieses Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet.

Kalender>>nach oben 

VERSCHWIEGENHEIT

Vertrauen und Verschwiegenheit ist ein wichtiges Element in der Psychotherapie, da es in der Therapie um sehr persönliche Themen geht. Deshalb ist auch die Verschwiegenheitspflicht gesetzlich in § 15 des Psychotherapiegesetzes geregelt.

⇒ im Folgenden weitere Informationen: Rechtsinformationssystem des Bundes „Psychotherapiegesetz“

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