Ablauf & häufige Fragen
Ablauf des Erstgesprächs
Nachdem Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis.
Beim Erstgespräch unterhalten wir uns über Ihre Anliegen, Vorstellungen und Erwartungen an die Psychotherapie. Treffen sich diese Punkte mit dem, was ich leisten kann, können wir über die weiteren Rahmenbedingungen, wie Abstand der Therapiesitzungen, Häufigkeit und eine zwischenzeitliche Überprüfung der Therapieziele, reden.
Das Erstgespräch wird zu gleichen Tarifen wie eine normale Sitzung verrechnet.
Kostenrückerstattung
€33,70 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Mehr Infos: > Gesundheitskasse.at
€45,00 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Mehr Infos: > Sozialversicherung.at
€70,00 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Mehr Infos: > MeineKFG.at
€46,60 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Mehr Infos: > BVAEB.at
€71,64 pro Psychotherapie-Einzelsitzung
Mehr Infos: > KFLOOE.at
Ansuchen um Kostenrückerstattung
Folgende Schritte sind für die Rückerstattung mit der Krankenkasse notwendig:
Sie benötigen eine Überweisung oder Bestätigung für Psychotherapie. Für die Rückerstattung benötigen Sie diese entweder schon vor der ersten Sitzung oder nach dem Erstgespräch und vor der zweiten Sitzung. Ausstellen können diese Überweisung folgende Berufsgruppen:
Hausarzt
Facharzt für Neurologie
Facharzt für Psychiatrie
Nehmen Sie die Überweisung einfach in die Sitzung mit. Gemeinsam füllen wir einen Antrag auf Rückerstattung von der Krankenkasse aus.
Schicken Sie die Überweisung und den Antrag an die jeweilige Krankenkasse.
Wenn Sie die Genehmigung haben, können Sie meine Honorarnoten an die zuständige Kasse senden, um die Rückerstattung zu bekommen.
Absagen und Terminverschiebungen unter 48 Stunden
Vereinbarte Sitzungen müssen bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Geschieht dieses Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet.
Verschwiegenheit
Vertrauen und Verschwiegenheit sind wichtige Elemente in der Psychotherapie, da es in der Therapie um sehr persönliche Themen geht.
Deshalb ist auch die Verschwiegenheitspflicht gesetzlich in § 15 des Psychotherapiegesetzes geregelt.
Mehr erfahren: > Rechtsinformationssystem des Bundes